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Änderungen zum Eignungsnachweis zum Führen von Personenkähnen in Vorbereitung Im vergangenen Jahr bat die Kahnfährgenossenschaft Lübbenau und Umgebung e.V, in Person von Steffen Franke, Landtagsabgeordnete Werner-Siegwart Schippel (SPD) darum, die im gesamten Spreewald gesammelten Unterschriftenlisten an den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck zu übergeben. Dabei ging es um die aus ihrer Sicht überproportional hoch angesetzten gesundheitlichen Eignungsnachweise für Kahnfährleute. Nach geltender Landesschiff-fahrtsverordnung müssen derzeit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Kategorien A, B, C, E und F, welche diese gewerblich nutzen wollen, den Eignungsnachweis bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre, zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr alle drei Jahre und nach dem 60. Lebensjahr alle zwei Jahre erneuern. Die Überprüfung der Eignungsnachweise zum Führen von Personenkähnen sollen aus Sicht der Spreewälder auf ein „gesundes" Maß zurückgeführt werden. Schippel unterstützte dieses Ansinnen gern, hält er die Anforderungen doch auch für überzogen. Die erste Antwort aus Potsdam kam dazu Ende September. Der durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unterbreitete Änderungsvorschlag sah im Großen und Ganzen deutliche Erleichterungen vor. Allerdings sollte der Rhythmus bei den über 65-jährigen Fahrzeugführern auf eine nun jährliche Untersuchung erhöht werden. Die Verschärfung war für Werner-Siegwart Schippel nicht nachvollziehbar. Er wandte sich noch einmal an Minister Vogelsänger. Ende des vergangenen Jahres ging nun dessen Antwort ein: Demnach ist beabsichtigt, diese Verordnung möglichst zum Saisonbeginn wie folgt zu verändern. Inhaber besagter Fahrerlaubnis sollen demnach erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre den Eignungsnachweis erneuern müssen. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs soll es jetzt bei der bestehenden Regelung alle zwei Jahre bleiben. Schippel: „ Ich freue mich, dass in einer doch recht kurzen Zeit und mit Augenmaß eine vernünftige Regelung geschaffen wird: Das der Rhythmus von zwei Jahren bei den über 65-jährigen nicht unterschritten werden kann - gefordert waren fünf -, ist dann doch nachvollziehbar. Der Begründung eines erhöhten gesundheitlichen Sicherheitsrisikos für die öffentliche Personenbeförderung möchte ich mich nicht verschließen. Es geht hier um Sicherheit von Menschen."
Carola Krahl Mitarbeiterin MdL Quelle Amtsblatt der Stadt Vetschau vom 18. Februar 2012 Nr. 2
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