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Wie wird man Kahnfährmann/-fährfrau?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

        • Erlangung des Schiffsführerscheins der Kategorie E (gilt nur im Spreewald), Beantragung beim  Landesamt für Verkehr
        • Positives polizeiliches Führungszeugnis
        • Ärztliches Tauglichkeitszeugnis für Schiffsführer der Binnenschifffahrt (Kategorie E) mit Personenbeförderung
        • Nachweis über einen  Erste Hilfe–Lehrgang
        • Geburtsurkunde
        • In der Regel finden Lehrgänge einmal im Jahr statt, dabei sind theoretische und praktische Prüfungen abzulegen. Die Kosten betragen ca. 500 € insgesamt.

Prüfungsfragen zur Fahrerlaubnis Kategorie E

 

Änderungen zum Eignungsnachweis zum Führen von Personenkähnen in Vorbereitung
Im vergangenen Jahr bat die Kahnfährgenossenschaft Lübbenau und Umgebung e.V, in Person von Steffen Franke, Landtagsabgeordnete Werner-Siegwart Schippel (SPD) darum, die im gesamten Spreewald ge­sammelten Unterschriftenlisten an den Ministerpräsidenten Mat­thias Platzeck zu übergeben. Da­bei ging es um die aus ihrer Sicht überproportional hoch angesetz­ten gesundheitlichen Eignungs­nachweise für Kahnfährleute. Nach geltender Landesschiff-fahrtsverordnung müssen der­zeit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Kategorien A, B, C, E und F, welche diese gewerblich nutzen wollen, den Eignungsnachweis bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre, zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr alle drei Jahre und nach dem 60. Lebensjahr alle zwei Jahre erneuern. Die Über­prüfung der Eignungsnachweise zum Führen von Personenkäh­nen sollen aus Sicht der Spree­wälder auf ein „gesundes" Maß zurückgeführt werden. Schippel unterstützte dieses Ansinnen gern, hält er die Anforderungen doch auch für überzogen. Die erste Antwort aus Potsdam kam dazu Ende September. Der durch das Ministerium für Infra­struktur und Landwirtschaft un­terbreitete Änderungsvorschlag sah im Großen und Ganzen deutliche  Erleichterungen vor. Allerdings sollte der Rhythmus bei den über 65-jährigen Fahr­zeugführern auf eine nun jährli­che Untersuchung erhöht wer­den. Die Verschärfung war für Werner-Siegwart Schippel nicht nachvollziehbar. Er wandte sich noch einmal an Minister Vogel­sänger. Ende des vergangenen Jahres ging nun dessen Antwort ein: Demnach ist beabsichtigt, diese Verordnung möglichst zum Saisonbeginn wie folgt zu ver­ändern.
Inhaber besagter Fahrer­laubnis sollen demnach erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre den Eignungsnach­weis erneuern müssen.
Mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs soll es jetzt bei der bestehenden Regelung alle zwei Jahre blei­ben. Schippel: „
Ich freue mich, dass in einer doch recht kurzen Zeit und mit Augenmaß eine vernünftige Regelung geschaffen wird: Das der Rhythmus von zwei Jahren bei den über 65-jährigen nicht unterschritten werden kann - gefordert waren fünf -, ist dann doch nachvollziehbar. Der Begründung eines erhöhten ge­sundheitlichen Sicherheitsrisikos für die öffentliche Personenbe­förderung möchte ich mich nicht verschließen. Es geht hier um Si­cherheit von Menschen."

Carola Krahl Mitarbeiterin MdL
Quelle Amtsblatt der Stadt Vetschau vom 18. Februar 2012 Nr. 2 
 

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