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Begriffsbestimmungen:
Spreewaldkahn: Ein flaches Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 9,50 Meter und einer maximalen Breite von 1,90 Meter, das durch Muskelkraft oder durch Antriebsmaschine
fortbewegt wird. (Baurichtlinien)
Personenkahn: Ein Spreewaldkahn der der gewerblichen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient. Eine Beförderung von mehr als acht Personen mit einem Spreewaldkahn gilt unabhängig vom Entgelt als gewerbliche Beförderung.
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