Schaldbaden1

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Und sonst noch

Personenkähne haben mitzuführen:

zwei Festmacherleinen

zwei Rudel

einen gültigen Verbandskasten nach DIN 13164

ein Lenzgerät  ( Kahnschippchen )

 

Begriffsbestimmungen:

Spreewaldkahn: Ein flaches Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 9,50 Meter und einer maximalen Breite von 1,90 Meter, das durch Muskelkraft oder durch Antriebsmaschine

fortbewegt wird. (Baurichtlinien)

 

Personenkahn: Ein Spreewaldkahn der der gewerblichen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient. Eine Beförderung von mehr als acht Personen mit  einem Spreewaldkahn gilt unabhängig vom Entgelt als gewerbliche Beförderung.

 

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